Gas für Ihr Gewerbe von VERBUND
Richtig entscheiden und mehr profitieren: Gas von VERBUND. Mit VERBUND als verlässlichen Energiepartner beziehen Sie Erdgas für Ihr Unternehmen.
So berechnen sich Ihre Stromkosten
In der Berechnung handelt es sich um eine unverbindliche und rein informative Preisdarstellung. Die Berechnung berücksichtigt ausschließlich den angegebenen Verbrauch multipliziert mit dem Strompreis (pro kWh) plus Grundpreis (12x jährlich) abzüglich eventuelle Energiepreis bezogene Rabatte. Preise inkl. Umsatzsteuer, exkl. Netzkosten und Abgaben, exkl. Stromkostenbremse oder etwaige andere Rabatte.
Erdgas für Ihr Unternehmen.
Gaspreis
8,20
Cent/kWh
Grundpreis
5,99
€ / Monat
Preise exkl. USt.
Preisinformationen
Der Gaspreis wird in Cent pro Kilowattstunde berechnet, die Sie verbrauchen. Der Grundpreis ist die monatliche Grundgebühr pro Zählpunkt.
Vertragsbindung
12 Monate
12 Monate
Mindestvertragslaufzeit 12 Monate3
Preisgarantie
in den ersten 12 Belieferungsmonaten
in den ersten 12 Belieferungsmonaten
Der gesamte Energiepreis (Arbeits- und Grundpreis) gilt in den ersten 12 Belieferungsmonaten2 als fest vereinbart. Somit haben Sie absolute Planbarkeit.
Geprüfte Qualität:
Sie sehen klar dank verständlicher Rechtshinweise:
1 Neukund:innen-Bonus auf VERBUND-Gas im 1. Vertragsjahr. Der Bonus entspricht 33,33% Rabatt auf den Energiepreis (Arbeits- und Grundpreis) für den Verbrauch der ersten 12 Liefermonate (exkl. Netzkosten, Steuern und Abgaben). Der Rabatt wird bei der jeweiligen Abrechnung als Gutschrift berücksichtigt. Gültig bis auf Widerruf. Anteilige Verrechnung bei vorzeitigem Vertragsende oder vorzeitigem Produktwechsel
2 Der gesamte Energiepreis (Arbeits- und Grundpreis) gilt in den ersten 12 Belieferungsmonaten als fest vereinbart.
3 Mindestvertragslaufzeit 12 Monate: Abweichend von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann der Vertrag erstmals zum Ende des ersten Vertragsjahres gekündigt werden.
Wissen Sie woher Ihr Gas kommt?
Gaskennzeichnung der VERBUND AG gem. § 130 GWG 2011 und Gaskennzeichnungsverordnung (G-KenV) für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023. Durch den vorliegenden Versorgermix fallen CO2-Emissionen in der Höhe von 201g/kWh an. Radioaktive Abfälle fallen nicht an.
Energieträger: | |
Erdgas unbekannter Herkunft | 100 % |