FAQ - Abrechnung und Bezahlung
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Ihre Jahresabrechnung und Teilzahlungsbeträge bei VERBUND.
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Die wichtigsten Fragen zur Abrechnung und Bezahlung
Bitte wenden Sie sich an unser Kund:innenservice unter 0800 210 210, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Es besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlungsvereinbarung.
Zusätzlich können Sie sich auf die Grundversorgung berufen, wenn die Abschaltung Ihrer Anlage bevorsteht oder die Anlage bereits abgeschaltet wurde. Die Tarife und nähere Informationen zur Grundversorgung finden Sie im Downloadbereich unter Allgemeines.
Sie haben das Recht, sich gegenüber jedem Lieferanten, der an Ihrer Adresse Strom oder Gas an Haushaltskunden liefert, auf die Grundversorgung zu berufen (§ 77 ElWOG 2010, § 124 GWG 2011).
Die Grundversorgung ist zum Beispiel relevant bei Zahlungsschwierigkeiten, wenn die Abschaltung der Anlage droht oder die Anlage bereits abgeschaltet wurde und wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Lieferanten zu finden, der bereit ist, einen Vertrag über die Belieferung mit Strom oder Gas mit Ihnen abzuschließen.
Kontaktieren Sie unser Kund:innenservice unter service@verbund.at oder der kostenlosen Serviceline 0800 210 210 und berufen Sie sich auf die Grundversorgung. Wir beliefern Sie mit Strom oder Gas zum Grundversorgungs-Tarif. Die Tarife und nähere Informationen zur Grundversorgung finden Sie im Downloadbereich unter Allgemeines oder unter www.e-control.at/grundversorgung.
Auf der Seite "Rechnungserklärung" listen wir die wichtigsten Strombegriffe auf und schlüsseln Ihnen die Jahresabrechnung im Detail auf.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, Ihre Zählerdaten an VERBUND zu übermitteln. Wir erstellen Ihnen dann auf Basis der erfassten Verbrauchsdaten die gesamte, transparent aufgeschlüsselte Strom- und/oder Gasrechnung.
Der Zeitpunkt, wann Sie Ihre Jahresabrechnung erhalten, bleibt unverändert. In Ausnahmefällen kann es auch vorkommen, dass Ihr Netzbetreiber die Ableseintervalle ändert.
Sie bekommen je nach Kontaktart Ihre Rechnung postalisch oder per E-Mail zugesandt. Als Online-Kunde finden Sie eine Kopie Ihrer Jahresabrechnung außerdem in Ihrem Online-Services Bereich, wo sie zum Ausdruck verfügbar sind.
Es kann vorkommen, dass wir Ihnen eine Jahresabrechnung erstellen, die kein ganzes Jahr umfasst. Der Grund dafür ist meist, dass die übliche Zählerablesung beim Wechsel zu VERBUND weniger als 12 Monate zurückliegt. Wir erhalten von Ihrem Netzbetreiber somit eine Netzrechnung von weniger als zwölf Monaten und erstellen Ihnen anhand dieser Netzrechnung eine Jahresabrechnung. Die nächste Jahresabrechnung umfasst dann wieder ein ganzes Jahr.
Für Strom: Die Basis für den monatlichen Teilbetrag ist der vom Netzbetreiber gemeldete Jahresverbrauch. Dieser wird auf einen monatlichen Verbrauch und somit auf einen monatlichen Teilzahlungsbetrag umgerechnet.
Für Gas: Die Basis für den monatlichen Teilbetrag ist der vom Netzbetreiber gemeldete Jahresverbrauch sowie der durchschnittliche saisonale Erdgasverbrauch Österreichs.
Sollten Sie einen anderen Teilzahlungsbetrag wünschen, können Sie diesen direkt online in den VERBUND-Online-Services machen oder alternativ das Kontaktformular nutzen.
Die Abbuchung erfolgt am Anfang des ersten Versorgungsmonats. Die Höhe Ihrer monatlichen Vorschreibung berechnen wir auf Basis der Daten die uns von Ihrem Netzbetreiber übermittelt werden. Sollten Sie einen anderen Teilzahlungsbetrag wünschen, können Sie diesen direkt online in Ihren VERBUND-Online-Services anpassen.
Sie können frei wählen ob Sie monatlich oder vierteljährlich bezahlen möchten.
Ihr Teilzahlungsbetrag von VERBUND kann von Ihrem bisherigen abweichen,
weil die vom Netzbetreiber gemeldeten Daten von Ihrem aktuellen Verbrauch abweichen.
weil VERBUND monatliche Teilbeträge einhebt, Sie jedoch an Ihren bisherigen Lieferanten Teilbeträge in längeren Abständen bezahlt haben.
weil Sie mehr/weniger Strom/Gas verbraucht haben, als in der letzten Abrechnungsperiode.
Gas: weil der Erdgasverbrauch in Österreich saisonalen Schwankungen unterliegt und der TZB auch an diese angepasst wird.
Um eine bessere Übersicht in Energie-Angelegenheiten zu bieten, listen wir Ihre Kosten für Strom und Gas getrennt auf.
Sie finden Ihre Produktbezeichnung auf Ihrer Abrechnung auf Seite 2 in der Detailaufstellung unter dem Punkt "Produktname".
Der Netzbetreiber liest weiterhin zu den gewohnten Terminen Ihren Zählerstand ab. Sollten Sie in der Vergangenheit den Zählerstand selbst abgelesen oder eine Ablesekarte erhalten haben, so ändert sich dies auch in Zukunft nicht.
Sie können Ihre neuen Bankdaten entweder schriftlich per E-Mail an service@verbund.at bzw. via Kontaktformular bekanntgeben (Kundennummer ist unbedingt anzugeben) oder direkt online in Ihrem VERBUND-Online-Services Bereich unter dem Menüpunkt "Bankdaten" ändern. Natürlich akzeptieren wir auch Mitteilungen, die direkt von Ihrem Bankinstitut kommen.
Rückläuferspesen entstehen, wenn Forderungen bei einem SEPA-Lastschriftmandat (ehem. Einziehungsauftrag) nicht abgebucht werden können (z. B. wegen Nichtdeckung des Bankkontos, falschen Kontodaten o. ä.). Die Höhe der Rückläuferspesen ist vom jeweiligen Bankinstitut abhängig und kann von 5 bis zu 12 Euro reichen.
Sollte sich Ihr Verbrauch kurzfristig erhöhen, z.B. aufgrund eines Wasserschadens, geben Sie dies bitte bei unserem Kundenservice unter der kostenlosen Serviceline 0800 210 210 bekannt. Gerne erstellen wir Ihnen dann eine Aufstellung über den zusätzlichen Stromverbrauch, welche Sie bei Ihrer Versicherung vorlegen können. Bitte senden Sie uns dazu z.B.: die Rechnung Ihrer Trockenlegungsfirma.
Da Ihr Teilzahlungsbetrag nach der Erstellung Ihrer Jahresabrechnung automatisch neu berechnet wird, bitten wir Sie, sich, nach Erhalt der Jahresabrechnung,bei unserem Kundenservice zu melden damit Ihr Teilzahlungsbetrag wieder herabgesetzt werden kann.
Ihren Umrechnungsfaktor finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung Ihres Erdgaslieferanten. Alternativ können Sie sich diesen mittels des Umrechnungs-Checks der E-Control errechnen.
Wir sind gerne für Sie da! Kontaktieren Sie uns am Besten über unser Onlineformular.
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