FAQ - Zähler und Netzbetreiber
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Ihrem Strom- bzw. Gaszähler und den Tätigkeiten des Netzbetreibers.
Nein. Bei einem Wechsel zu VERBUND wechseln Sie lediglich den Energielieferanten. Der Netzbetreiber bleibt gleich. Als VERBUND-Kund:in benutzen Sie weiterhin das Leitungsnetz des örtlichen Netzbetreibers und bezahlen dafür einen gesetzlich festgesetzten Tarif (Systemnutzungstarif).
Der Netzbetreiber hebt von jedem:jeder Kund:in den gesetzlich festgelegten Systemnutzungstarif ein. Im Gegenzug ist er verpflichtet, alle Anschlussdienstleistungen anzubieten, für die unterbrechungsfreie Versorgung des:der Kund:in zu sorgen und im Störfall schnellstmöglich alle erforderlichen Schritte zur Störungsbehebung zu setzen. Der Netzbetreiber ist also dafür verantwortlich, dass der Strom/das Gas unterbrechungsfrei bis zu Ihnen gelangt.
Der Systemnutzungspreis setzt sich zusammen aus:
Netznutzungsentgelt
Netzverlustentgelt
Systemdienstleistungsentgelt
Messleistungsentgelt
sowie aus aufwandsbezogenen Kosten, die extra von dem:der Kund:in zu bezahlen sind:
Netzzutrittsentgelt
Netzbereitstellungsentgelt (bei Leistungserhöhung)
Entgelt für Ausgleichsversorgung
Jene vom Gesetzgeber in der Ökostromförderbeitragsverordnung 2014 (siehe Downloads) bestimmten Beiträge, welche alle an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbraucher in Österreich zu entrichten haben und vom Netzbetreiber eingehoben werden. Diese Kosten werden von VERBUND gemeinsam mit der Netzgebühr an die Kund:innen weiterverrechnet.
Ihr Netzbetreiber (z. B. Wiener Netze GmbH, Netz Niederösterreich GmbH) ist der Ansprechpartner bei Stromausfällen oder sonstigen Fragen im Falle einer Störung. Unsere Verhaltensregeln zeigen Ihnen, was beim nächsten Stromausfall zu tun ist.
Es kann vorkommen, dass wir trotz Ihrer Angaben auf dem Vertragsformular von Ihrem Netzbetreiber ein Gewerbelastprofil übermittelt bekommen. Daher wird die Anlage auf den Gewerbetarif umgestellt. Sollte dies nicht korrekt sein, kontaktieren Sie bitte Ihren Netzbetreiber. Dieser stellt das Profil von Gewerbe auf Haushalt um.
Subzähler werden von VERBUND nicht übernommen, da VERBUND ausschließlich Zähler beliefern kann, die über eine eigene Zählpunktbezeichnung verfügen.
Prepaid-Zähler können von VERBUND übernommen werden, wenn der zuständige Netzbetreiber den Zähler von einem Prepaid-Zähler auf einen Standard-Zähler umstellt.
Doppeltarifzähler unterscheiden sich von herkömmlichen Normalstromzählern dadurch, dass sie nicht nur den Jahresstromverbrauch eines:einer Abnehmer:in insgesamt, sondern den Verbrauch für unterschiedliche Tarifzeiten getrennt erfassen können (betrifft nur Stromzähler).
Mögliche Unterscheidungen von Tarifzeiten sind:
HT / NT (Hochtarif: 6 - 22 Uhr / Niedertarif: 22 - 6 Uhr)
SHT/SNT/WHT/WNT (Sommer: 1. April - 30. Sept. / Winter: 1. Oktober - 31. März)
Die genaue Festlegung der Tarifzeiten ist in der Systemnutzungstarifeverordnung geregelt. Für Doppeltarifzähler gelten seitens der Netzbetreiber (wie auch bei unterbrechbaren Nachstromzählern) andere Netznutzungs- und Messentgelte. Bei den Tarifzeiten der Doppeltarifzähler wird auch unterschieden, ob es sich um Normalstrom („nicht gemessene Leistung“) oder um Nachtstrom/Heizungsstrom („unterbrechbar“) handelt.
Wir sind gerne für Sie da! Kontaktieren Sie uns am Besten über unser Onlineformular.