Strom ummelden in Österreich
Sie ziehen in eine neue Wohnung, möchten Ihren aktuellen Stromanbieter wechseln oder den bestehenden Stromvertrag aufgrund eines Todesfalls auf eine andere Person übertragen? Egal aus welchem Grund Sie Ihren Strom ummelden wollen – wir möchten diesen Prozess einfach und angenehm für Sie gestalten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Schritt für Schritt dabei vorgehen.
✓ Persönliche Beratung.
✓ Langjährige Erfahrung.
✓ Einfache Ummeldung.
Wie Sie Ihren Strom ummelden
Strom ummelden beim Umzug
Sie stehen kurz vor dem Umzug in eine neue Wohnung oder ein neues Haus? Als Energieversorger möchten wir Ihnen den Wechsel so unkompliziert wie möglich machen. Füllen Sie einfach unser Online-Umzugsformular aus und wir kümmern uns um alles Weitere.
Strom ummelden bei einem Todesfall
Die Abwicklung aller notwendigen Formalitäten nach einem Todesfall stellt oftmals eine zusätzliche Belastung dar. Daher unterstützen wir Sie in diesem Prozess und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. So wickeln Sie alle erforderlichen Schritte schnell und reibungslos ab.
Anbieterwechsel
Wenn Sie bereits seit einiger Zeit darüber nachdenken, Ihren Stromanbieter zu ändern und Ihr aktueller Vertrag keine Bindung beinhaltet, dann ist jetzt der perfekte Zeitpunkt für einen Wechsel zu VERBUND. In wenigen einfachen Schritten wechseln Sie zu einem neuen, zuverlässigen Partner.
Alle Vorteile auf einen Blick:
Strom aus 100 % Wasserkraft
Sie beziehen Strom aus 100 % Wasserkraft.
Neukund:innen-Bonus
Wechseln Sie jetzt zum VERBUND und sichern sich unseren Neukund:innen-Bonus - fünf Monate Gratis-Strom.
0Energiepreisgarantie
Wir bieten Ihnen mit unserem aktuellen Stromtarif eine Preisgarantie bis 30.06.2025.
0Übersichtliche Gesamtrechnung
Sie erhalten eine übersichtliche Gesamtrechnung für Strom, Netz, Steuern und Abgaben via E-Mail. So sehen Sie alle Kosten auf einen Blick.
VERBUND-Online-Services
Mit unserem kostenlosen Online-Account erledigen Sie alle Ihre Angelegenheiten rund um Ihre Energieversorgung schnell und einfach online.
VERBUND-EcoClub
In unserem Kund:innen-Club, dem EcoClub, profitieren Sie von zahlreichen, exklusiven Vorteilen.
Strom Ummeldung Schritt-für-Schritt
Stromtarif auswählen
Zunächst suchen Sie Ihren Stromtarif aus und legen ihn in den Warenkorb.
Formular ausfüllen
Geben Sie im Online-Formular bitte Ihre persönlichen Daten sowie Zählernummer, Lieferadresse und das Wunschdatum für den Beginn der Stromlieferung an.
Geschafft!
Klicken Sie auf „Zahlungspflichtig bestellen“ und Sie werden ab Ihrem Wunschdatum mit VERBUND-Strom beliefert. Der Wechsel zu einem günstigen Stromtarif war noch nie so leicht.
Vorbereitung: Was muss ich beim Strom ummelden beachten?
✓ Erforderliche Unterlagen bei Anbieterwechsel: letzte Jahresabrechnung
✓ Erforderliche Unterlagen bei Todesfall: Sterbeurkunde, ausgefüllter Stromliefervertrag und Kontaktdaten des:der zuständigen Notar:in
✓ Kündigungsfristen einhalten
✓ Zählernummer: diese finden Sie auf Ihrem Stromzähler
✓ Zählpunktbezeichnung: diese finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung
✓ Kund:innen-Nummer (falls vorhanden)
Wie kann ich den Strompreis berechnen?
Nutzen Sie unseren praktischen Tarifrechner, um Ihre voraussichtlichen Stromkosten zu ermitteln. Geben Sie einfach die Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt und Ihren geschätzten Jahresverbrauch in Kilowattstunden ein. Der Tarifrechner ermittelt dann in Sekundenschnelle den passenden VERBUND-Tarif für Sie.
Stromzähler richtig ablesen
Sollten Sie bereits einen intelligenten Stromzähler nutzen, ist das Ablesen Ihres Stromzählers sowie die Übermittlung des Verbrauchs an Ihren Netzbetreiber nicht mehr erforderlich. Bei einem alten Stromzähler (Ferraris), zeigt die Anzeige auf dem Stromzähler (welche meist in weißer Schrift auf einem schwarzen Zählwerk erscheint) Ihren Verbrauch in Kilowattstunden an.
Wann soll ich Strom kündigen?
Sie möchten Ihren aktuellen Stromanbieter wechseln und zu VERBUND gehen? Das können Sie jederzeit tun. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Sobald Ihr aktueller Vertrag ausläuft, kümmern wir uns um den reibungslosen Übergang zu VERBUND. Sie müssen sich um nichts weiter sorgen. In der Regel dauert der Anbieterwechsel etwa drei Wochen. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zu Ihrem Stromanbieterwechsel für Sie zusammengefasst.
Schon gewusst? Antworten auf typische Probleme
Ich habe geheiratet und mein Name hat sich geändert. Muss ich einen neuen Stromvertrag abschließen?
Bei einer Namensänderung bei Heirat oder Scheidung, übermitteln Sie uns bitte die jeweilige Urkunde an service@verbund.at. Wir werden Ihre Namensänderung auch bei Ihrem Netzbetreiber bekannt geben.
Ich bin umgezogen. Muss ich den Stromvertrag meines Vormieters übernehmen?
Bei einem Umzug müssen Sie nicht zwingend den Stromliefervertrag von Ihrem:Ihrer Vormieter:in übernehmen. Suchen Sie sich selbst aus, wer Ihr Stromlieferant an der neuen Adresse sein soll. Erfahren Sie mehr über unsere aktuellen Produkte.
Ich kann meine Zählernummer nicht finden. Was soll ich machen?
Bei einem Umzug oder einer Stromeinschaltung sind die Zählpunktbezeichnung und die Zählernummer nicht verpflichtend in dem Vertrag anzuführen. Damit wir Ihren Vertrag jedoch so rasch wie möglich bearbeiten können, füllen Sie bitte auch die Zählpunktbezeichnung auf dem Vertragsformular aus, sofern Ihnen diese bekannt ist. Zu finden ist sie im Netznutzungsvertrag.
Ich bin mit jemandem zusammengezogen. Kann ich meinen bestehenden Vertrag auf eine andere Person ummelden?
Um den Vertrag auf eine:n andere:n Vertragspartner:in ummelden zu können, benötigen wir die Abmeldung des:der alten Vertragspartners:Vertragspartnerin sowie die Anmeldung des:der neuen Vertragspartners:Vertragspartnerin. Führen Sie die Abmeldung schnell und einfach gleich durch.
Wir bitten den:die neue:n Vertragspartner:in einen Energieliefervertrag abzuschließen und den Netzbetreiber darauf hinzuweisen, dass bereits ein Energieliefervertrag mit VERBUND abgeschlossen wurde. Zudem ist es notwendig den Zählerstand an den Netzbetreiber zu übermitteln.
Ich möchte Stromanbieter wechseln. Muss ich Vermieter:in, Hauseigentümer:in oder Hausverwaltung darüber informieren?
Nein. Unabhängig davon, ob es sich um eine Genossenschafts-, Gemeinde- oder private Wohnung handelt, müssen Sie Ihre:n Vermieter:in etc. nicht über einen Energieanbieterwechsel informieren.
In meiner Anlage fließt kein Strom. Was kann ich tun?
Sollte in Ihrer Anlage kein Strom fließen, vereinbaren Sie bitte mit Ihrem Netzbetreiber einen Termin. Dieser ist für die Stromeinschaltung verantwortlich, auch wenn VERBUND Ihr neuer Energieanbieter ist. Geben Sie Ihrem Netzbetreiber den Zählerstand bekannt und teilen Sie ihm mit, dass Sie Strom von VERBUND beziehen möchten. Um alles Weitere kümmert sich in der Regel Ihr Netzbetreiber.