Verstorbene:r VERBUND Strom- oder Gasvertragsinhaber:in - Was muss man bei einem Todesfall beachten?

Zu aller erst möchten wir Ihnen unser Beileid aussprechen. Wir unterstützen Sie bestmöglich alle nötigen Schritte einzuleiten, wenn ein:e VERBUND-Vertragspartner:in verstorben ist. Unterhalb finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, was bei einem Todesfall zu tun ist – auf uns können Sie sich in jeder Lage verlassen!

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a) Neue:n Vertragspartner:in anmelden

Wenn die Immobilie von jemand anderen weiterhin genutzt wird, können Sie den Stromliefervertrag auf eine:n andere:n Vertragspartner:in anmelden. Übermitteln Sie dafür bitte die Sterbeurkunde des:der Verstorbenen und den ausgefüllten Stromliefervertrag mit den Daten des:der neuen Vertragspartner:in an service@verbund.at.

Wofür Gas verwendet wird
Auch den Gasliefervertrag können Sie auf eine:n andere:n Vertragspartner:in anmelden. Übermitteln Sie dafür bitte die Sterbeurkunde des:der Verstorbenen und den ausgefüllten Gasliefervertrag mit den Daten des:der neuen Vertragspartner:in an service@verbund.at.
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oder Anlage abmelden

Wenn Sie die Anlage abmelden möchten, schicken Sie bitte nur die Sterbeurkunde an service@verbund.at

Hinweis: Die Anlage darf nicht auf die verstorbene Person weiterlaufen.

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b) Kontaktdaten des:der zuständigen Notar:in

Sollten Sie die Kontaktdaten des:der zuständigen Notar:in bzw. Verlassenschaftsverwalter:in nicht kennen, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Bezirksgericht.
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c) SEPA-Lastschriftmandat & Rechnungsadresse

Besteht ein SEPA-Lastschriftmandat, geben Sie uns bitte bekannt, von welchem Konto die Teilzahlungsbeträge bis zur Abmeldung abgebucht werden sollen. Bitte teilen Sie uns ebenfalls mit an wen die laufenden Rechnungen bis zur Endabrechnung der Verlassenschaftsanlage ausgestellt werden sollen. All diese Informationen können Sie schriftlich via Mail an service@verbund.at übermitteln.
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Benötigte Dokumente

Bitte übermitteln Sie uns folgende Dokumente gemeinsam, damit wir eine durchgehende Versorgung garantieren können.

  • Sterbeurkunde mit Sterbedatum
  • Vertragsformulare wie Neubezug
  • Verlassenschaftsbescheid bzw. Einantwortungsbeschluss
Tipp: Sie können diverse Bescheide nat. auch nach Erhalt nachreichen. 
Bitte informieren Sie auch Ihren Netzbetreiber über die Weiterbelieferung, um eine Strom-/Gasabschaltung zu vermeiden.

Sie haben noch Fragen oder brauchen Unterstützung?

Sollten Sie noch Fragen haben, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns via kostenlose Serviceline 0800 210 210 oder per E-Mail an service@verbund.at. Halten Sie hierfür bitte die Sterbeurkunde bereit.