Wechsel oder Neubezug - Wo liegt der Unterschied?

Sie möchten zu Strom oder Gas von VERBUND wechseln und sind nicht sicher welchen Vertrag Sie ausfüllen sollen? Wir bringen Licht ins Dunkel, was der Unterschied zwischen einem Lieferantenwechsel und einem Neubezug ist. Damit läuft Ihr Wechsel zu VERBUND ganz rasch und einwandfrei.

Lieferantenwechsel - was bedeutet das?

Werden Sie an Ihrer aktuellen Adresse bereits mit Strom oder Gas versorgt und wollen das Angebot eines anderen Energielieferanten wie zum Beispiel VERBUND in Anspruch nehmen, so können Sie einen Lieferantenwechsel durchführen. Ihr Netzbetreiber und Stromzähler bleiben dabei unverändert.

Was ist bei einem Lieferantenwechsel zu beachten?

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Energieliefervertrag vorhanden?

Ein Lieferantenwechsel kann nur bei einem bereits vorhandenen Energieliefervertrag an Ihrer aktuellen Adresse durchgeführt werden.
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Wer ist Vertragspartner:in?

Wenn Sie Ihren Energieanbieter wechseln, bleibt der:die Vertragspartner:in unverändert. Es kann also nur ein Lieferantenwechsel auf den Namen des:der Vertragspartner:in des aktuellen Energieliefervertrages durchgeführt werden.

Sie möchten Ihre Anlage auf eine:n neuen Vertragspartner:in anmelden? Wenn der aktuelle Vertrag auf eine andere Person läuft und Sie neue:r Vertragspartner:in werden möchten, muss die Anlage beim aktuellen Energielieferanten abgemeldet und auf Ihren Namen beim neuen Lieferanten angemeldet werden. Wählen Sie hierfür bitte "Neubezug".
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Bindung vorhanden?

Sollten Sie eine Vertragsbindung bei Ihrem aktuellen Lieferanten haben, so kann der Lieferantenwechsel erst nach Ablauf erfolgen. Wir informieren Sie, ab wann eine Belieferung durch VERBUND möglich ist.
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Zählerstand an Netzbetreiber übermitteln

Nachdem Sie Ihr Wechseldatum bekannt gegeben haben, übermitteln Sie bitte Ihren Zählerstand an Ihren Netzbetreiber, um eine fehlerfreie Abrechnung zu gewährleisten. Sollten Sie Ihren Zählerstand nicht bekanntgeben, wird dieser berechnet und es kann zu Abweichungen kommen.
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Wählen Sie Ihren Tarif

Alle Fragen beantwortet? Wählen Sie nun Ihren gewünschten Tarif und wechseln Sie in wenigen Schritten online zu VERBUND. 

Neubezug - was bedeutet das?

Wählen Sie „Neubezug“, wenn eine Änderung des:der Vertragspartner:in stattfindet oder an Ihrer neuen Adresse noch keine Energie fließt.

Beispiele für einen Neubezug:

An Ihrer neuen Wohnadresse fließt noch kein Strom oder Gas. Zum Beispiel: Sie ziehen in eine neue Wohnung und es ist noch kein Energieliefervertrag vorhanden. Bitte übermitteln Sie VERBUND in dem Fall rechtzeitig Ihren Vertrag, denn eine Neuanmeldung dauert ca. 3-4 Werktage. So können wir Sie rechtzeitig mit Energie versorgen.

Änderung des:der Vertragspartner:in – Ummeldung. An Ihrer neuen Adresse fließt bereits Strom oder Gas, aber der Vertrag läuft nicht auf Sie? In diesem Fall kündigt der:die bisherige Vertragspartner:in seine:ihre Energielieferverträge und Sie schicken uns einen Neubezug-Vertrag. Das geht auch ganz einfach online!
Bitte stimmen Sie sich mit dem:der bisherigen Vertragspartner:in ab, zu welchem Datum die Strom Ummeldung erfolgen soll. Wichtig ist, dass Ab- und Anmeldung aneinander anschließen. Beispiel: Abmeldung per 31.12., Neueinzug per 01.01.

Was ist bei einem Neubezug zu beachten?

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3-4 Tage Bearbeitungszeit einrechnen

Die Bearbeitung eines Vertrages nimmt bei Neubezügen in der Regel 3-4 Werktage in Anspruch. Bitte planen Sie diesen Zeitraum ein, damit Sie rechtzeitig bzw. durchgehend mit Energie versorgt sind.
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Richtige Zählernummer und Belieferungsdatum

Um eine rasche Anmeldung zu gewährleisten und Datenklärungen zu vermeiden, benötigen wir Ihre neue Zählernummer. Diese finden Sie auf dem Strom- bzw. Gaszähler in Ihrem neuen Zuhause. Weiters geben Sie uns bitte das Datum für den Beginn der Strom- bzw. Gaslieferung bekannt.
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Zähler einschalten lassen

Bei Ihnen fließt noch kein Strom oder Gas? Dann können Sie eine Einschaltung des Zählers bei Ihrem Netzbetreiber veranlassen, sobald der Vertrag vom Energielieferanten wie VERBUND bestätigt wurde. Möchten Sie mehr Informationen zum Unterschied Netzbetreiber versus Energielieferanten?
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