Wechsel oder Neubezug - Wo liegt der Unterschied?
Sie möchten zu Strom oder Gas von VERBUND wechseln und sind nicht sicher welchen Vertrag Sie ausfüllen sollen? Wir bringen Licht ins Dunkel, was der Unterschied zwischen einem Lieferantenwechsel und einem Neubezug ist. Damit läuft Ihr Wechsel zu VERBUND ganz rasch und einwandfrei.
Lieferantenwechsel - was bedeutet das?
Werden Sie an Ihrer aktuellen Adresse bereits mit Strom oder Gas versorgt und wollen das Angebot eines anderen Energielieferanten wie zum Beispiel VERBUND in Anspruch nehmen, so können Sie einen Lieferantenwechsel durchführen. Ihr Netzbetreiber und Stromzähler bleiben dabei unverändert.
Was ist bei einem Lieferantenwechsel zu beachten?
Energieliefervertrag vorhanden?
Wer ist Vertragspartner:in?
Sie möchten Ihre Anlage auf eine:n neuen Vertragspartner:in anmelden? Wenn der aktuelle Vertrag auf eine andere Person läuft und Sie neue:r Vertragspartner:in werden möchten, muss die Anlage beim aktuellen Energielieferanten abgemeldet und auf Ihren Namen beim neuen Lieferanten angemeldet werden. Wählen Sie hierfür bitte "Neubezug".
Bindung vorhanden?
Zählerstand an Netzbetreiber übermitteln
Wählen Sie Ihren Tarif
Neubezug - was bedeutet das?
Wählen Sie „Neubezug“, wenn eine Änderung des:der Vertragspartner:in stattfindet oder an Ihrer neuen Adresse noch keine Energie fließt.
Beispiele für einen Neubezug:
An Ihrer neuen Wohnadresse fließt noch kein Strom oder Gas. Zum Beispiel: Sie ziehen in eine neue Wohnung und es ist noch kein Energieliefervertrag vorhanden. Bitte übermitteln Sie VERBUND in dem Fall rechtzeitig Ihren Vertrag, denn eine Neuanmeldung dauert ca. 3-4 Werktage. So können wir Sie rechtzeitig mit Energie versorgen.
Änderung des:der Vertragspartner:in – Ummeldung. An Ihrer neuen Adresse fließt bereits Strom oder Gas, aber der Vertrag läuft nicht auf Sie? In diesem Fall kündigt der:die bisherige Vertragspartner:in seine:ihre Energielieferverträge und Sie schicken uns einen Neubezug-Vertrag. Das geht auch ganz einfach online!
Bitte stimmen Sie sich mit dem:der bisherigen Vertragspartner:in ab, zu welchem Datum die Strom Ummeldung erfolgen
soll. Wichtig ist, dass Ab- und Anmeldung aneinander anschließen. Beispiel: Abmeldung per 31.12., Neueinzug per 01.01.