Gut
zu wissen: Antworten auf typische Fragen zu den Förderungen
Was ist zur Einreichung der Bundesförderung erforderlich? Nur drei Schritte!
Für die Einreichung der Bundesförderung sind nur folgende drei Schritte erforderlich:
- Vollmacht ausfüllen und an den Partner übermitteln, damit das Förderbudget
für Sie reserviert wird.
- Der Partner übermittelt folgende Unterlagen für Sie: - das Energieberatungsprotokoll des
jeweiligen Bundeslandes oder einen Energieausweis (nicht älter als 10 Jahre) oder ein Gesamtsanierungskonzept; - Ihren Meldezettel (bzw. Ihren
amtlichen Lichtbildausweis bei ausländischem Wohnsitz; Anm.: der:die
Antragsteller:in muss nicht am Anlagenstandort gemeldet sein.)
- Nach erfolgreicher Installation alle Rechnungen
(z.B. die Rechnung der Montagefachkraft) und Zahlungsbestätigungen für den Tausch des
Heizungssystems an den Partner schicken, der für Sie den Förderantrag erstellt
Auf der Seite der Umweltförderung können
Sie jederzeit selbst nachschauen, wie der aktuelle Füllstand des
Wärmepumpen-Fördertopfes ist.
Wie läuft der Prozess zur Bundesförderung ab?
- Sie bestätigen den Auftrag zur Umsetzung des
Wärmepumpenprojektes bei Ihrem Installationspartner
- Sie erhalten
von VERBUND eine Vollmacht, die Sie bitte mit Ihren Daten befüllt an unseren
Installationspartner schicken, der sich dann um die weitere Abwicklung der
Bundes- und Landesförderung für Sie kümmert
- Unser
Installationspartner registriert Ihr Projekt umgehend bei der Förderstelle
- Ihr
Förderbudget ist dann kurzfristig nach erfolgreicher Förderregistrierung für 12
Monate bei der Förderstelle für Sie reserviert
- Sobald die
Montage Ihrer Wärmepumpe näher rückt, erhalten Sie Infos darüber, welche
Dokumente noch nachzureichen sind
- Nach Montage
erhalten Sie die Rechnungen von den Partnern
- Die Rechnungen und
Zahlungsbestätigungen schicken Sie an unseren Partner, der für Sie den
Förderantrag erstellt
- Die Prüfung
des Förderantrags der Bundesförderung dauert nach der vollständigen Einreichung
in der Regel etwa 4 bis 6 Wochen, nach weiteren 6 bis 8 Wochen sollte die
Fördersumme auf Ihrem Konto eingehen
Worin besteht die Sonderförderung des Bundes für
einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)?
Liegt Ihr Haushalt im unteren Einkommensdrittel, haben Sie
Anspruch auf Förderung aus dem Programm „Sauber Heizen für alle“ (maximal €
25.383) statt der klassischen Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas),
die auf maximal € 16.000 begrenzt ist.
Diese kann wie die klassische Bundesförderung (Raus aus Öl und
Gas) auch gemeinsam mit der jeweiligen Landesförderung in Anspruch genommen
werden.
Weitere
Informationen zur Förderung von einkommensschwachen Haushalten finden Sie hier.
Wie sieht es mit der Landesförderung aus?
Jedes Bundesland hat seine eigene Förderung, nachfolgend finden
Sie die einzelnen Förderhöhen sowie Links zur Antragsstellung.
Es gibt in Wien eine zusätzliche Förderung für Ihre Wärmepumpe.
Diese deckt 35%, maximal jedoch € 8.000 der förderbaren Gesamtkosten ab.
€ 1.000 werden für den Austausch eines fossilen Heizsystems
(Kohle, Koks, Öl, Gas oder Strom) gewährt.
Die Fördersumme ist mit maximal 30% der anerkannten förderbaren
Gesamtkosten für den Wechsel zu einer Wärmepumpe begrenzt.
Gefördert werden Eigenheime mit max. 2 Wohnungen (Ein- und
Zweifamilienwohnhaus, Reihenhaus).
- Einmalzuschusses im Ausmaß von 35% der förderbaren Kosten.
- Maximal in der Höhe von € 6.000.
Für den Ersatz eines fossilen Heizsystems durch eine Wärmepumpe
werden 100 Euro/kW Nennwärmeleistung bis maximal € 1.700 gewährt.
Die Fördersumme ist mit maximal 50% der anerkannten förderbaren
Gesamtkosten für den Wechsel zu einer Wärmepumpe begrenzt.
Die Förderhöhe für den Tausch eines bestehenden fossilen
Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Heizsystem beträgt
grundsätzlich 30% der anfallenden anrechenbaren Kosten, maximal jedoch € 3.500.