Der Vorstand und der Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften haben gemäß § 78c und § 98a Aktiengesetz (AktG) einen Vergütungsbericht für die Bezüge der Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats aufzustellen. Ein solcher wurde erstmalig zur Vorlage an die ordentliche Hauptversammlung am 20. April 2021 erstellt. Auf dieser Seite sind die Vergütungsberichte der VERBUND AG öffentlich zugänglich.