Rascher Beschluß der Novelle zum Ökostromgesetz gewünscht

03.08.2004Wien

VERBUND begrüßt die von Wirtschaftsminister Bartenstein vorgelegte Novelle zum Ökostrom-Gesetz. Denn unter dem Aspekt der Rechtssicherheit ist das geltende Gesetz sowohl für den Abwickler der Ökostromförderung, die VERBUND-Tochter VERBUND-Austrian Power Grid AG (APG), aber auch für die Anlagenbetreiber und -investoren nicht länger tragbar.

Deutlich sichtbar wurden die rechtlichen Unsicherheiten, die das geltende Ökostromgesetz mit sich bringt, bereits zum Jahreswechsel 2003/2004, als keine Einigung über die Höhe des Ökostromzuschlages für das heurige Jahr erzielt werden konnte. Per Gesetz wäre die APG aufgrund ihrer unbeschränkten Abnahme - und Vergütungsverpflichtung verpflichtet gewesen, die entstandene Förderlücke aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Dies mußte die APG als Tochter des börsenotierten VERBUND aus aktienrechtlichen Gründen zum Schutze des Vermögens der Aktionäre strikt ablehnen. Daher hat die APG auch das geltende Ökostromgesetz bereits beim Verfassungsgerichtshof angefochten.

„Alle diese rechtlichen Probleme und Unsicherheiten wird die nunmehr von Bundesminister Bartenstein vorgelegte und von der Wirtschaft und den Arbeitnehmervertretern unterstützte Novelle beseitigen. Die gegen die Novelle insbesondere von Seiten der Ökostromproduzenten vorgebrachten kritischen Anmerkungen sind daher aus der Sicht des VERBUND nicht nachvollziehbar“, betont Generaldirektor Hans Haider. Denn gesicherte rechtliche Rahmenbedingungen bedeuten vor allem Planungssicherheit für die Produzenten und Investoren im Bereich der Ökostromerzeugung. Daher sollten die entsprechenden Bestimmungen zugunsten einer gesicherten Förderung vom Nationalrat möglichst rasch beschlossen werden.