Berufungsverfahren vor dem Unabhängigen Umweltsenat

28.02.2008Wien

Die VERBUND-Austrian Power Grid AG (APG) betonte anlässlich der am 26. Februar 2008 stattgefundenen Berufungsverhandlung vor dem Unabhängigen Umweltsenat (UWS), dass ausschließlich das eingereichte 380-kV-Freileitungsprojekt zwischen St. Peter (Oberösterreich) und Salzach Neu in Elixhausen (Salzburg) Gegenstand des Verfahrens ist.

Am 30.3.2007 genehmigten die zuständigen Behörden der Länder Oberösterreich und Salzburg im Rahmen des UVP-Verfahrens (Umweltverträglichkeitsprüfung) das von der APG eingereichte Freileitungsprojekt als umweltverträglich. "Wir haben volles Vertrauen in den Unabhängigen Umweltsenat, der über das Projekt entscheiden wird. Mit dem Projekt "Salzburgleitung" schließt die APG eine weitere Lücke im 380-kV-Höchstspannungsring. Die Leitung wird für die dringend erforderliche Abstützung des Großraums Salzburg sorgen", so die APG-Vorstände Heinz Kaupa und Thomas Karall.

Die APG hob nochmals ihre Position hervor, dass sie restlos von der Richtigkeit und dringenden Notwendigkeit des Freileitungsprojektes im 380-kV-Ring überzeugt ist und hielt deshalb an seiner unveränderten Form fest. Nach erster gründlicher Durchsicht der KEMA-Studie konnte die Austrian Power Grid AG keine neuen Erkenntnisse gewinnen, die eine Änderung der Beurteilung der Kabelfrage begründen würde. Die APG unterstreicht nochmals ihr volles Vertrauen in den Unabhängigen Umweltsenat, der über das eingereichte Freileitungsprojekt entscheiden wird. Mit einem Bescheid ist nach Aussage des Umweltsenats im April zu rechnen.

Die APG sorgt als größter österreichischer Übertragungsnetzbetreiber für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit mit elektrischer Energie. Sie hat in einem regulierten Umfeld den gesetzlichen Auftrag, das elektrische Übertragungsnetz so auszubauen und zu warten, dass es sicher und effizient betrieben werden kann. Die E-Control legt als österreichische Regulierungsbehörde für den Strom- und Gasmarkt die Bedingungen fest, innerhalb derer die APG diesen Auftrag zu erfüllen hat.