Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse

07.12.2011Wien

Grund für das Delisting der VERBUND AG an der Frankfurter Wertpapierbörse ist die beabsichtigte Bündelung der Liquidität an einem Handelsplatz, in diesem Fall der Wiener Börse.

Der Vorstand der VERBUND AG hat beschlossen, den Widerruf der Zulassung („Delisting“) der Inhaberaktien Kategorie A der Gesellschaft (ISIN: AT0000746409) zum Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. Der Antrag wird kurzfristig gestellt.

Das Delisting in Frankfurt wird drei Monate nach Veröffentlichung des Delistingbeschlusses der Frankfurter Wertpapierbörse wirksam. Der Handel der Aktien im Amtlichen Handel an der Wiener Börse (Prime Market) ist von dieser Maßnahme nicht betroffen und bleibt unverändert bestehen.

Kontakt

Andreas Wollein Andreas Wollein

Leiter Finanzmanagement und Investor Relations

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