Unser Photovoltaik-Abnahmetarif: VERBUND-Abnahme-Float 09/24
Mit dem Abnahmevertrag für elektrische Energie aus Photovoltaikanlagen bis 50 kWpeak (Überschusseinspeisung) können Sie selbst Sonnenstrom produzieren.
Abnahmetarif März
exkl. USt.
4,9085
Cent / kWh
Servicepauschale
exkl. USt.
0,00
€ / Monat
Monatlich angepasster Abnahmetarif
Der Abnahmetarif
0für dieses Produkt ist nach einer festgelegten Formel an den Referenzmarktwert gekoppelt, der jeweils am Anfang des Folgemonats von der Energie-Control Austria (E-Control) bekanntgegeben wird.
Keine Mindestvertragslaufzeit
Sie genießen volle Flexibilität ohne Bindung
Monatliche Preisanpassung:
Abweichend von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Abnahme von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen durch die VERBUND AG (AGB) wird der Abnahmetarif daher jeweils zu Beginn des Folgemonats im Nachhinein unter Anwendung der unten angeführten Formel (kaufmännisch gerundet auf 4 Kommastellen) angepasst. Diese Preisanpassung wird ausdrücklich vereinbart und berechtigt nicht zu einer außerordentlichen Vertragskündigung. Die monatlichen Verbrauchsabgrenzungen werden auf Basis der von Ihrem Netzbetreiber übermittelten Verbrauchsdaten berücksichtigt. Sollte Ihr Netzbetreiber uns die monatlichen Verbrauchsdaten übermitteln, so wird der tatsächliche Monatsverbrauch mit dem Monatspreis verrechnet. Anderenfalls erfolgen die monatlichen Verbrauchsabgrenzungen nach dem bei Ihnen aktuell hinterlegten Lastprofil.
Apr 24 | Mai 24 | Jun 24 | Jul 24 | Aug 24 | Sep 24 | Okt 24 | Nov 24 | Dez 24 | Jän 25 | Feb 25 | Mär 25 | |
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Abnahmetarif (Cent/kWh) | 2,1120 | 2,2990 | 3,6400 | 3,8950 | 4,3475 | 4,4410 | 4,7215 | 9,7280 | 10,7482 | 10,6375 | 10,1020 | 4,9085 |
Preise exkl. USt.
Abnahmetarif (Cent/kWh)
Preise excl. USt.
Berechnung des Abnahmetarifs
0Der Abnahmetarif ist für Sie stets transparent, nachvollziehbar und wird monatlich anhand folgender Formel angepasst:
Falls das Ergebnis der Berechnung von PM negativ ist, so wird der Wert PM auf 0 Cent / kWh gesetzt.
PM
Abnahmetarif (netto) im Monat der Abnahme in Cent / kWh.
Referenzmarktwert
Referenzmarktwert für Photovoltaik-Strom gemäß § 13 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG).Er entspricht einem Preismittel, welcher auf Basis der jeweiligen stündlichen Erzeugungsmenge gewichtet wird. Als Preisreferenz werden hierfür die Strompreise der Day-Ahead-Marktkopplung der österreichischen Gebotszone herangezogen. Die gesamte durch Photovoltaik erzeugte Strommenge basiert auf den Daten der Informationstransparenzplattform des Europäischen Verbunds der Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-Strom").
Abschlagfaktor
Dieser beträgt 0,85 und unterliegt keiner automatischen Anpassung.
Abschlag
Dieser beträgt 0,54 Cent / kWh und unterliegt keiner automatischen Anpassung.
Hinweis auf Chancen und Risiken:
Float-Tarife sind nicht zwingend attraktiver als Fixpreistarife. Wie Sie an der oben dargestellten Preisentwicklung erkennen können, kann es aufgrund der Kopplung der Berechnung des Abnahmetarifes an den Referenzmarktwert zu größeren Schwankungen zwischen den einzelnen Monatspreisen kommen. Die Entwicklung des Referenzmarktes wird nach Maßgabe der Berechnungsformel direkt (in monatlichen Intervallen) an Sie weitergegeben. Das betrifft sowohl Preiserhöhungen als auch Preissenkungen. Ist der Referenzmarkt hoch, fällt auch Ihre Abnahmevergütung im nächsten Monat höher aus. Sinkt der Referenzmarktwert beispielsweise im darauffolgenden Monat wieder, fällt auch Ihr Abnahmetarif im darauffolgenden Liefermonat.
Bitte beachten Sie, dass sich der aktuelle Monatspreis aus dem Referenzmarktwert des jeweiligen Monats errechnet und daher erst im Nachhinein bekanntgegeben wird. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe kann monatlich variieren, was dazu führen kann, dass der Abnahmetarif auch erst Mitte des folgenden Monats bekanntgegeben wird.