Ende der staatlichen Unterstützungs-Maßnahmen ab 2025
Mit Beginn 2025 erwarten Sie einige Veränderungen in Bezug auf Ihre Stromrechnung.
Grundsätzlich gilt: Ihr aktueller Strompreis (Grund- und Arbeitspreis) bei VERBUND bleibt unverändert, allerdings fallen Entlastungen wie die Stromkostenbremse weg, Stromnetzentgelte werden erhöht, Abgaben und Steuern werden angepasst. Diese Faktoren wirken sich auf Ihre Gesamtkosten aus, unabhängig davon, bei welchem Energieanbieter Sie Ihren Strom beziehen.
Folgende Gründe führen zu erhöhten Stromkosten 2025:
- Der staatliche Stromkostenzuschuss – die sogenannte Stromkostenbremse – wird eingestellt.
- Die Entlastungsmaßnahmen für Steuern und Abgaben laufen aus.
- Die von der Regulierungsbehörde E-Control jährlich per Verordnung festgelegten Stromnetzentgelte werden österreichweit erhöht.
Mit VERBUND gut vorbereitet
Diese Faktoren führen, trotz gleichbleibenden Stromverbrauchs, zu einer Erhöhung Ihrer zukünftigen Stromrechnung, unabhängig davon, bei welchem Energieanbieter Sie Ihren Strom beziehen. VERBUND berücksichtigt das bei der Berechnung Ihrer neuen Teilzahlungsbeträge, um Mehrkosten gleichmäßig zu verteilen. Sollte sich Ihr Stromverbrauch ändern, können Sie Ihren Teilzahlungsbetrag aber auch selbst in den Online-Services anpassen.Folgende Unterstützungs-Maßnahmen laufen mit 31.12.2024 aus:
Stromkostenbremse
Die von der Regierung seit 2022 eingeführte Stromkostenbremse, eine Entlastungsmaßnahme, um Preissteigerungen am Energiemarkt entgegenzuwirken gilt ab 1.1.2025 nicht mehr. Dadurch entfällt eine Entlastung Ihrer Energiekosten. Mehrkosten für einen Haushalt mit 4 Personen bei durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3500kWh ca. EUR 105,-
Senkung der Elektrizitätsabgabe
So wie auch beispielsweise Mineralöl, Flüssiggas und Erdgas spezifischen Steuern unterliegen, so wird mit der Elektrizitätsabgabe auch der leitungsgebundene Energieträger elektrische Energie einer Besteuerung unterzogen. Die gesetzliche Grundlage bildet das Elektrizitätsabgabegesetz. Die Höhe der Elektrizitätsabgabe wurde auf 0,1 Cent/kWh reduziert. Ab 1.1.2025 beträgt sie wieder 1,5 Cent/kWh. Mehrkosten für einen Haushalt mit durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3500kWh ca. EUR 49,-
Aussetzen der EAG-Förderkosten*
Die Erneuerbaren-Förderkosten setzen sich aus Erneuerbaren-Förderbeitrag und Erneuerbaren-Förderpauschale zusammen. Diese Komponenten werden pro Zähler verrechnet. Der Erneuerbaren-Förderbeitrag ist ein prozentueller Aufschlag auf das Netznutzungs- und das Netzverlustentgelt. Dieser Beitrag ist daher verbrauchsabhängig. Der Beitrag wird in Cent pro kWh eingehoben. Die Erneuerbaren-Förderpauschale ist für Haushaltskunden ein jährlicher Fixbetrag. Seit 2022 wird der Erneuerbaren-Förderbeitrag aufgrund der hohen Energiepreise nicht eingehoben. Auch die Erneuerbaren-Förderpauschale ist seit 2022 auf Null gesetzt. Ab 2025 laufen diese Entlastungs-Maßnahmen aus. Mehrkosten für einen Haushalt mit durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3500kWh ca. EUR 100,-*Quelle: https://www.e-control.at/konsumenten/oekostrom-foerdersystem
Erhöhung der Netzentgelte
Die Netzgebühren machen rund ein Viertel bis Drittel Ihrer Stromrechnung aus und setzen sich aus unterschiedlichen Entgelten zusammen. Sie zahlen z.B. Netzverlustentgelte für ein stabiles Stromnetz oder Netznutzungsentgelte für die Errichtung, den Ausbau und die Instandhaltung des Netzbetriebs. Daher fallen auch die Netzkosten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch aus. Die Stromnetzentgelte werden von der Regulierungsbehörde E-Control jährlich per Verordnung erhöht. Mehrkosten für einen Haushalt mit durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3500kWh ca. EUR 100,-