Österreichische Wirtschaft warnt die europäischen Regulatoren vor rechtswidrigen Schritten

04.11.2016

Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer, EXAA Energy Exchange Austria und VERBUND verweisen auf die Möglichkeit von Schadenersatzforderungen, sollte ACER kommende Woche die Trennung des gemeinsamen deutsch-österreichischen Strommarkts entscheiden. 

Nach eigenen Angaben wird die europäische Agentur der Regulatoren für den Energiemarkt (ACER) bei ihrer nächsten Ratssitzung von 8. bis 10. November im Rahmen des Prozesses zur Bestimmung der Kapazitätsberechnungsregionen (Capacity Calulation Region) eine Entscheidung über die Einführung eines Engpasses an der deutsch-österreichischen Grenze treffen. Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer, EXAA Energy Exchange Austria sowie Österreichs führendes Stromunternehmen VERBUND haben per 4. November 2016 ein Rechtsgutachten an sämtliche europäische Regulatoren sowie die ACER übermittelt, demzufolge Schadenersatzforderungen der geschädigten Marktteilnehmer geltend gemacht werden können.

ACER nicht zuständig für die Einführung neuer Strompreiszonen

Das Gutachten von Clifford Chance Deutschland  LLP, einer der der weltweit führenden Anwaltssozietäten, bezieht sich dabei auf schwerwiegende prozessuale und materiellrechtliche Fehler. Gemäß europäischem Recht ist die Entscheidung über neue Preiszonen („bidding zones“) nur im Rahmen des "Bidding Zone Review Prozesses" durch die europäischen Übertragungsnetzbetreiber sowie Mitgliedsstaaten, nicht aber durch die ACER möglich. Dies haben die Generaldirektion Energie der Europäischen Kommission und das Gericht der Europäischen Union bestätigt. Bei einer Entscheidung von ACER zur Trennung der gemeinsamen deutsch-österreichischen Strompreiszone können demnach durch die betroffenen Marktteilnehmer Schadenersatzforderungen gegen ACER geltend gemacht werden.

Kein Netzengpass an der deutsch-österreichischen Grenze

Studien deutscher renommierter energiewirtschaftlicher Berater (wie Frontier Economics, Consentec oder Energynautics) belegen eindeutig, dass es derzeit einen Engpass innerhalb von Deutschland, aber nicht an der Grenze zu Österreich gibt. Nach geltendem EU-Recht dürfen Netzengpässe nicht an die Landesgrenzen verschoben werden, sondern sollen dort behoben werden, wo sie tatsächlich auftreten. Gemäß der unionsrechtlichen Warenverkehrsfreiheit dürfen an Staatsgrenzen keine Handelsbarrieren errichtet werden und sind diese abzubauen, wo sie noch bestehen.

Die österreichischen Wirtschaftsverbände und –unternehmen warnen die europäische Regulierungsbehörde daher eindringlich vor voreiligen, nicht rechtskonformen Schritten und rufen zum wiederholten Male dazu auf, statt einer Aufsplittung der einzig funktionierenden grenzübergreifenden Preiszone in Europa auf eine bessere und vollständige Marktintegration hinzuarbeiten. Dabei gilt es auch die Unabhängigkeit der Regulatoren zu beweisen und politischem Druck gegen ACER standzuhalten.

 

Ingun Metelko Ingun Metelko

Unternehmenssprecherin

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