Spezielle Angebote für Reisegruppen und Schulen
Reisegruppen und Schulen sind am Schlegeis Stausee herzlich willkommen. Nehmen Sie an einer geführten Tour durch die Staumauer teil und lassen Sie sich kulinarisch verwöhnen.
Bieten Sie Ihre Gästen einen Ausflug in eine atemberaubende Hochgebirgswelt mit Wasserfällen, Natursteintunneln, zu dem smaragdgrünen Schlegeis-Stausee.
Unternehmen Sie eine Wanderung in der Zillertaler Alpen, besichtigen Sie die Schlegeis Staumauer und lassen Sie sich auf einer der zahlreichen Hütten kulinarisch verwöhnen.
Module und Leistungen ¹ |
Modul A |
Modul B Staumauerführung |
Modul C Info-Tour |
Mautgebühr Schlegeis Alpenstraße |
x | ||
Staumauerführung Stausee Schlegeis |
x | ||
Informationszentrum Kraftwerk Mayrhofen |
x | ||
Mindest-Zeitbedarf pro Modul |
45–60 Min.
pro Strecke ab Mayrhofen |
1 Stunde | 1 Stunde |
Preise 2 | |||
Mautgebühr Reisebus Schlegeis Alpenstraße |
€ 5,00 pro Person | - | - |
Erwachsene | € 5,00 pro Person |
€ 9,00 | € 95,00 |
Schüler 6–15 pro Person |
€ 5,00 pro Person |
€ 6,00 |
€ 0,00 |
Schüler 15+ pro Person |
€ 5,00 pro Person |
€ 6,00 |
€ 0,00 |
¹ Module und Leistungen
Die Module A und B sowie die Gastronomie werden nur werden der Betriebszeiten der Schlegeis Alpenstraße (Mitte Mai bis Ende Oktober) angeboten. Ausnahme: Modul C (Info-Tour im Kraftwerk Mayrhofen) kann ganzjährig gebucht werden.
Beachten Sie, dass sich der Mindestzeitbedarf nur auf das jeweilige Modul bezieht und lediglich einen Richtwert zur Planung darstellt. Transfer- und Wartezeiten von und zum Ausflugsziel sowie die weitere Aufenthaltsdauer vor Ort sind nicht berücksichtigt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung und erstellen Ihnen ein auf Ihre Interessen und Zeitrahmen abgestimmtes Angebot.
² Preise und Gruppenkonditionen
Alle Preise sind gültig für Gruppen ab 15 Personen. Sonderkonditionen gelten für Bildungsreinrichtungen aus dem Bundesland Tirol (auf Anfrage).
Modul A
Schlegeis Alpenstraße: Die Mautstraße bringt Sie auf rund dreizehn Kilometern hoch hinaus in die Zillertaler Gebirgswelt. Ein atemberaubendes Panorama auf die Gebirgswelt zeichnet den Schlegeis Stausee aus. Mindestzeitbedarf: 1 Std. pro Strecke.
Modul B
Staumauerführung: Entdecken Sie mit einem Guide Sie das Innere der 137 Meter hohen Schlegeis Staumauer. Ein einzigartiger Blick hinter die Kulissen der Wasserkraft. Beachten Sie, dass die Führung nicht barrierefrei möglich ist. Mindestzeitbedarf: 1 Std.
Modul C
Info-Tour: Besichtigen Sie mit Ihrem persönlichen Guide das Kraftwerk Mayrhofen. Die Gelegenheit, um Wissenswertes zu einer der leistungsstärksten Kraftwerke Österreichs zu erfahren. Mindestzeitbedarf: 1 Std
Hier können Sie sich das Gruppenangebot downloaden.
Wichtige Informationen für Busreisen
Die Fahrtstrecke von der Mautstelle bis zum Schlegeis-Stausee beträgt 7 Kilometer. Planen Sie bei Ihrer Anfahrt eine Wartezeit an der Ampel von maximal 15 Minuten ein. Am Schlegeis Stausee angekommen fahren Sie bitte direkt auf den ausgeschilderten Busparkplatz.
Die Staumauerführungen finden von Juni bis Oktober täglich zwischen 10:00 und 16:00 Uhr statt. Bitte beachten Sie, dass eine Führung im Inneren der Staumauer leider nicht barrierefrei möglich ist.
Treffpunkt für die Führung ist beim Sperrenwärterhaus an der Staumauer, gegenüber von der Einkehr "s'Raschtl. Wir bitten Sie, Gruppen mit mehr als 15 Personen, vorab per E-Mail oder telefonisch anzumelden.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der VERBUND Tourismus GmbH (nachfolgend
"VTO" genannt) für den
Erwerb von Leistungspaketen der VTO
VTO hält
ausdrücklich fest, dass der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
verwendete Begriff „Kunde“ sowohl für Kundinnnen als auch für Kunden steht. Die
Unterscheidung konnte aus Gründen der Lesbarkeit nicht durchgehend getroffen
werden.
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Vertragsabschlüsse zwischen VTO und dem Kunden betreffend Leistungspakete (Führungen, Spezialpakete etc.) (in Folge „Leistungen“) für Gruppen (wie für Unternehmen, Reiseunternehmen, Schulen und Bildungseinrichtungen etc.) in der zum Zeitpunkt der Buchung jeweils gültigen Fassung.
1.2. VTO
erbringt die Leistungen ausschließlich zu diesen AGB. Abweichende Bedingungen
des Kunden bzw. Änderungen und/oder Ergänzungen der AGB durch den Kunden sind
für VTO unbeachtlich und nicht gültig, es sei denn, VTO stimmt ihrer Geltung
ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsbeschreibung
2.1. VTO betreibt in Österreich
unterschiedliche Ausflugsziele (z.B. Kaprun Hochgebirgsstauseen, Malta
Hochalmstraße und Stausee sowie Schlegeis Alpenstraße und Stausee). An diesen
Ausflugszielen können unterschiedliche Unternehmungen vorgenommen werden, die VTO
als Leistungen anbietet.
2.2. Die einzelnen Leistungen sind auf der Website unter www.verbund.com/tourismus abrufbar. Die Darstellung und das Anpreisen
der Leistungen auf der Website dient der Information des Kunden und stellt kein
rechtlich bindendes Angebot dar. Informationen zur terminlichen Verfügbarkeit
sind auf der Website bzw. im Online-Formular bei den einzelnen Leistungen
dargestellt.
§ 3 Preise
Es gelten die im Vertragsanbot angegebenen Preise als vereinbart. Alle
angegebenen Preise sind Endpreise inkl. aller gesetzlichen Steuern und Abgaben.
§ 4 Zustandekommen des
Vertrages/Bezahlung/Rücktritt
4.1. Auf Basis einer unverbindlichen Anfrage des Kunden (via
Online-Formular, per E-Mail oder telefonisch) erstellt VTO ein Vertragsanbot,
welches dem Kunden per E-Mail mit Angabe der Leistungen inkl. Preise an die vom
Kunden angegebene E-Mail-Adresse übermittelt wird.
4.2. Mit der schriftlichen Annahme des Vertragsanbots durch den Kunden
per E-Mail kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und VTO zustande.
4.3. Sofern die Zahlung „per Rechnung“ erfolgt, übermittelt
VTO dem Kunden die Rechnung per Post. Auf Wunsch des Kunden kann die Rechnung auch in elektronischer Form per
E-Mail übermittelt werden. Wurde als Zahlungsmethode vom Kunden „Bankomat“
oder “in bar“ gewählt, hat die Zahlung vor Ort zu erfolgen.
§ 5 Rücktritt/Storno
5.1. Bis zur Erbringung der Leistungen ist VTO berechtigt, aus wichtigem
Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere
bei höherer Gewalt (hierzu zählen v.a. Wetterverhältnisse, die die Durchführung der Leistungen nicht möglich machen und/oder eine erhöhte Gefahr für den Kunden bzw. die Reisegruppe bedeuten würden)
bei Änderung der gesetzlichen Lage, die eine Durchführung unmöglich machen.
5.2. Eine Stornierung seitens des Kunden ist bis 1 Tag vor der geplanten
Erbringung der Leistung kostenfrei möglich.
§ 6 Haftung und
Gewährleistung
6.1. Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist,
haftet die VTO im Rahmen der Erbringung ihrer Leistungen gemäß der gesetzlichen
Bestimmungen. Für Leistungen Dritter übernimmt VTO keine Haftung.
6.2. VTO haftet nicht für den Ausfall der Erbringung der Leistungen
aufgrund höherer Gewalt.
§ 7 Datenschutz
VTO beachtet bei der Verarbeitung von
personenbezogenen Daten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen
Vorschriften und verarbeitet
die vom Kunden bekannt gegebenen Daten nur, soweit dies für die Abwicklung des
Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung erforderlich
ist. Details zu den
Datenverarbeitungen der VTO sind unter www.verbund.com/datenschutz zu
entnehmen.
§ 8 Erfüllungsort/Rechtswahl/Gerichtsstand/Sonstiges
8.1.
Erfüllungsort ist der jeweilige sich für die Inanspruchnahme der gebuchten
Leistung ergebende Ort.
8.2.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus bzw. im Zusammenhang mit dem
Vertrag ist das für Wien, Innere Stadt, sachlich zuständige Gericht; für Klagen
gegen Kunden, die Konsumenten im Sinn des KSchG sind, gilt der Gerichtsstand
des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung
gemäß § 14 KSchG. Auf die AGB und den Vertrag ist ausschließlich materielles
österreichisches Recht anzuwenden, nicht jedoch die Bestimmungen des
UN-Kaufrechts und der nicht zwingenden Verweisungsnormen des internationalen
Privatrechts; Weiter- bzw. Rückverweisungen sind ausgeschlossen.
8.3. Sollte
eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein/werden, so wird
der übrige Teil dieser AGB davon nicht berührt. Der Vertrag bleibt in seinen
übrigen Teilen verbindlich. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung tritt – außer bei Konsumenten im Sinn des KSchG – eine wirksame oder
durchführbare Bestimmung, die der unwirksamen oder undurchführbaren in
rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt.
8.4. Änderungen
oder Ergänzungen des Vertrags und/oder dieser AGB bedürfen – bei
Konsumentengeschäften unbeschadet § 10 Abs 3 KSchG – der Schriftform (Brief,
Telefax, E-Mail). Dies gilt auch für die Abänderung dieser Klausel selbst.