US-Gericht weist Fagan-Klage gegen VERBUND ab

19.11.2001Wien

Das zuständige New Yorker Prozeßgericht hat am 15. November 2001 die Klage von Angehörigen von Opfern der Tunnelkatastrophe von Kaprun gegen die Österreichische Elektrizitätswirtschafts-AG (VERBUND) abgewiesen.

Ursprünglich hatten mehrere Anwälte, geführt von dem durch Holocaust-Klagen bekannt gewordenen US-Anwalt Fagan, den VERBUND als Minderheitsaktionär der Gletscherbahnen Kaprun AG auf Schadenersatz in unbestimmter Höhe geklagt, um einen Vergleich in Milliardenhöhe zu erzielen. Jetzt entschied das US-Bundesgericht, daß die Fagan-Klage gegen den VERBUND abzuweisen ist. Begründet wird das Urteil damit, daß US-Gerichte in diesem Fall keine Zuständigkeit über das österreichische Unternehmen haben.