VERBUND-APG gewährleistet Umsetzung des Ökostromgesetzes

15.11.2002Wien

Die VERBUND-Austrian Power Grid AG (APG) ist vom Gesetzgeber als Ökobilanzgruppenverantwortlicher (Öko-BGV) zur Umsetzung des Ökostromgesetzes eingesetzt worden.

Die APG hat der E-Control GmbH ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen fristgerecht zur Genehmigung vorgelegt. Diese sind auf eine Minimierung der Finanzierungs- und Verwaltungskosten ausgerichtet, um den Ökostromerzeugern aufgrund des gesetzlich begrenzten Fördervolumens möglichst hohe Einspeisetarife zu ermöglichen.

Die heute gegenüber der APG geäußerten Vorwürfe der Verschleppung von Geldern und daraus lukrierten Zinserträgen entbehren jeder Grundlage. "Das Ökostromgesetz legt eine quartalsmäßige Abführung der von den Netzbetreibern eingehobenen Mittel an die APG als Öko-BGV fest. Dementsprechend wurde auch diese Zahlungsmodalität in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der APG übernommen," stellt der Vorstand der APG klar.

Zu der geäußerten Kritik, daß Zahlungen an die Ökoerzeuger von der Zahlungsmoral der Netzbetreiber abhängig gemacht werden, hält der Vorstand der APG weiters fest: "Das Ökostromgesetz kann nicht so verstanden werden, daß die APG als wirtschaftliches Unternehmen zu Zahlungen verpflichtet wird, denen keine entsprechenden Einnahmen gegenüberstehen."

Zusammenfassend hält die APG fest, daß die von ihr vorgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter dem Gesichtspunkt von niedrigen Finanzierungs- und Verwaltungskosten und somit hohen Einspeistarifen für die Ökostromerzeuger gesetzeskonform gestaltet wurden.