APG: KEMA-Studie enthält gravierende Mängel
"Die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit hat für die VERBUND-Austrian Power Grid AG (APG) höchste Priorität. Die in der KEMA-Studie vorgeschlagene Variante einer Teilverkabelung des zweiten Abschnittes der Salzburg-Leitung ist jedoch nicht geeignet.
Versorgungssicherheit für Salzburg wie für Österreich zu garantieren", stellen die Vorstände der APG, Heinz Kaupa und Thomas Karall, in einer ersten Stellungnahme fest.
Die APG wird die KEMA-Studie in den nächsten Tagen weiter analysieren und die gewonnenen Erkenntnisse präsentieren. Bereits bei der ersten Durchsicht der vergangenen Montag präsentierten KEMA-Studie traten gravierende Mängel zutage: Die Studienautoren legen ihr eine deutlich zu geringe Dimensionierung zugrunde. Die darin angenommenen Übertragungskapazitäten für die Salzburgleitung sind ungenügend und entsprechen nicht der von der zuständigen Behörde vorgegebenen Mindestdimensionierung zur Erhaltung der Netzsicherheit in Österreich. Diese ist von der Regulierungsbehörde E-Control anerkannt und entspricht der mit den nationalen und internationalen Netzpartnern abgestimmten Langzeitplanung Österreichs.
Studie liefert keine neuen Erkenntnisse
Die Machbarkeitsstudie der KEMA liefert keine neuen Erkenntnisse, die eine Änderung der Planung für die dringend notwendige Fertigstellung des österreichischen 380-kV-Höchstspannungsringes rechtfertigen würde. Die Versorgungssicherheit kann jedenfalls durch eine Kabellösung nicht gewährleistet werden", lautet die eindeutige Einschätzung des APG-Vorstandes. Dies betreffe nicht nur den in der Studie behandelten zweiten Abschnitt der Salzburg-Leitung, sondern auch die beiden anderen noch nicht geschlossenen Lücken im Sicherheitsring in Oberösterreich/Salzburg und in der Steiermark/Burgenland.
Position der E-Control entscheidend
Für die APG ist die Position der E-Control maßgeblich, die sich auf das Gutachten des renommierten Universitätsprofessors Oswald stützt, der seiner Expertise die notwendigen Übertragungskapazitäten zugrunde legt. Die Regulierungsbehörde legt fest, unter welchen Bedingungen die APG ihren gesetzlichen Versorgungsauftrag zu erfüllen hat.
Für die Steiermark-Leitung gibt es nach langjährigen Verfahren gültige Bescheide für eine Freileitung. Der Unabhängige Umweltsenat hat in seinem Verfahren auch die Kabelvariante eingehend geprüft und als ungeeignet zurückgewiesen.