Umweltverträglichkeitsgutachten fertiggestellt

12.08.2009Wien

Das Umweltverträglichkeitsgutachten liegt ab sofort für vier Wochen in den Projektgemeinden auf.

Vier Wochen Auflage in den Gemeinden
Das Amt der Kärntner Landesregierung hat nun das Umweltverträglichkeitsgutachten für Reißeck II erstellt. Dabei wurden sämtliche Aspekte der Umweltverträglichkeit durch das von der Behörde bestellte Sachverständigenteam geprüft. Seit 6. August 2009 liegt das Gutachten zur Einsichtnahme für vier Wochen in der Landesregierung und in den Gemeindeämtern der beiden Projektgemeinden Mühldorf und Reißeck auf. Die Bürgerinnen und Bürger haben somit die Möglichkeit sich über die fachliche Beurteilung des Vorhabens zu informieren.

Die nächsten Schritte im UVP-Verfahren
Im Anschluss an die öffentliche Auflage des Umweltverträglichkeitsgutachtens findet am 7. September 2009 die mündliche Verhandlung im Rahmen des UVP-Verfahrens statt. In dieser wird das Projekt Reißeck II unter Berücksichtigung aller anzuwendender Verwaltungsvorschriften zwischen den Verfahrensparteien, den Sachverständigen und den zuständigen Behörden ausführlich dargelegt und besprochen. Letzter Schritt im UVP-Verfahren ist die Erstellung des Genehmigungsbescheides nach dem UVP-Gesetz. Dieser enthält alle Auflagen zum Schutz der Umwelt und insbesondere die Entscheidungsgründe für die Genehmigung des Projekts und wird wiederum acht Wochen lang öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt.