Aktionäre beschließen Schaffung eines genehmigten Kapitals
24.09.2010Wien
Genehmigtes Kapital in Höhe von bis zu 50 % des derzeitigen Grundkapitals beschlossen.
Die Aktionäre der VERBUND AG haben in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 24.9.2010 ein genehmigtes Kapital in Höhe von bis zu 50 % des derzeitigen Grundkapitals für die geplante Kapitalerhöhung von rund 1 Mrd. Euro beschlossen.
Die Zustimmung erfolgte mit einer Mehrheit von 99,9 %. Die VERBUND AG begrüßt die positive Beschlussfassung der Aktionäre, insbesondere auch der Kernaktionäre Republik Österreich, EVN, Wiener Stadtwerke und TIWAG. Die heutige Hauptversammlung setzt somit die Grundlage für die im 4. Quartal geplante Kapitalerhöhung.
Auf Basis des erfolgten Ministerratsbeschlusses vom 31. August 2010 ist für die Sitzung des Nationalrates am 21. Oktober 2010 die Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes zur Beteiligung der Republik Österreich an der Kapitalerhöhung geplant. Die Ausnützung des genehmigten Kapitals steht unter der Bedingung des Inkrafttretens dieses Ermächtigungsgesetzes und der Teilnahme der Republik Österreich an der Kapitalerhöhung.
Die Kapitalerhöhung soll der VERBUND AG zusätzliche Flexibilität bei der Umsetzung des langfristigen Investitionsplans unter gleichzeitiger Stärkung der Kapitalstruktur und Sicherung eines soliden Ratings ermöglichen.
Disclaimer
"NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN, AUSTRALIEN ODER AN U.S. AMERIKANISCHE PERSONEN"
"Dieses Dokument dient ausschließlich zu Marketingzwecken in Österreich und stellt weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Kauf- oder Zeichnungsangebots für Wertpapiere der VERBUND AG dar. Ein öffentliches Angebot darf in Österreich nur nach Veröffentlichung eines gemäß dem österreichischen Kapitalmarktgesetz erstellten Prospekts erfolgen. Wertpapieraufträge, die vor Beginn eines öffentlichen Angebots in Österreich einlangen, werden zurückgewiesen. Sofern ein öffentliches Angebot in Österreich erfolgt, wird ein gemäß dem österreichischen Kapitalmarktgesetz erstellter Prospekt veröffentlicht.
Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika und an U.S. amerikanische Personen (definiert in Regulation S gemäß dem United States Securities Act 1933 in der geltenden Fassung ("US-Wertpapiergesetz")) oder in Publikationen mit einer breiten Auflage in den Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht oder verbreitet werden, es sei denn es handelt sich bei den Empfängern um Personen, von denen begründet davon ausgegangen werden kann, dass es qualifizierte institutionelle Käufer (qualified institutional buyers) im Sinne der Vorschrift Rule 144A US-Wertpapiergesetz sind Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Kauf- oder Zeichnungsangebots für Wertpapiere der VERBUND AG in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die Wertpapiere der VERBUND AG dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder auf Rechnung oder zum Vorteil von U.S. amerikanischen Personen angeboten, verkauft oder geliefert werden, sofern sie nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz registriert oder von diesem Registrierungserfordernis befreit sind. Die Wertpapiere werden nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz registriert werden. Es wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren der VERBUND AG in den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgen."
Die Zustimmung erfolgte mit einer Mehrheit von 99,9 %. Die VERBUND AG begrüßt die positive Beschlussfassung der Aktionäre, insbesondere auch der Kernaktionäre Republik Österreich, EVN, Wiener Stadtwerke und TIWAG. Die heutige Hauptversammlung setzt somit die Grundlage für die im 4. Quartal geplante Kapitalerhöhung.
Auf Basis des erfolgten Ministerratsbeschlusses vom 31. August 2010 ist für die Sitzung des Nationalrates am 21. Oktober 2010 die Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes zur Beteiligung der Republik Österreich an der Kapitalerhöhung geplant. Die Ausnützung des genehmigten Kapitals steht unter der Bedingung des Inkrafttretens dieses Ermächtigungsgesetzes und der Teilnahme der Republik Österreich an der Kapitalerhöhung.
Die Kapitalerhöhung soll der VERBUND AG zusätzliche Flexibilität bei der Umsetzung des langfristigen Investitionsplans unter gleichzeitiger Stärkung der Kapitalstruktur und Sicherung eines soliden Ratings ermöglichen.
Disclaimer
"NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN, AUSTRALIEN ODER AN U.S. AMERIKANISCHE PERSONEN"
"Dieses Dokument dient ausschließlich zu Marketingzwecken in Österreich und stellt weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Kauf- oder Zeichnungsangebots für Wertpapiere der VERBUND AG dar. Ein öffentliches Angebot darf in Österreich nur nach Veröffentlichung eines gemäß dem österreichischen Kapitalmarktgesetz erstellten Prospekts erfolgen. Wertpapieraufträge, die vor Beginn eines öffentlichen Angebots in Österreich einlangen, werden zurückgewiesen. Sofern ein öffentliches Angebot in Österreich erfolgt, wird ein gemäß dem österreichischen Kapitalmarktgesetz erstellter Prospekt veröffentlicht.
Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika und an U.S. amerikanische Personen (definiert in Regulation S gemäß dem United States Securities Act 1933 in der geltenden Fassung ("US-Wertpapiergesetz")) oder in Publikationen mit einer breiten Auflage in den Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht oder verbreitet werden, es sei denn es handelt sich bei den Empfängern um Personen, von denen begründet davon ausgegangen werden kann, dass es qualifizierte institutionelle Käufer (qualified institutional buyers) im Sinne der Vorschrift Rule 144A US-Wertpapiergesetz sind Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Kauf- oder Zeichnungsangebots für Wertpapiere der VERBUND AG in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die Wertpapiere der VERBUND AG dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder auf Rechnung oder zum Vorteil von U.S. amerikanischen Personen angeboten, verkauft oder geliefert werden, sofern sie nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz registriert oder von diesem Registrierungserfordernis befreit sind. Die Wertpapiere werden nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz registriert werden. Es wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren der VERBUND AG in den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgen."