VERBUND-Aufsichtsrat bestätigt Entscheidungen des Managements zur Schließung bzw. Stilllegung thermischer Kraftwerke

21.05.2014Wien

Die von VERBUND am 14. Mai 2014 veröffentlichten Entscheidungen zur Schließung des Steinkohlekraftwerks Dürnrohr und des ölbefeuerten Kraftwerks Neudorf/Werndorf II sowie zur temporären Stilllegung des Gas-Kombikraftwerks Mellach und der französischen Gas-Kombikraftwerke Pont-sur-Sambre und Toul wurden heute vom VERBUND-Aufsichtsrat bestätigt. VERBUND informiert über die nächsten Schritte.

Die massiven Verwerfungen am europäischen Strommarkt führen insbesondere im thermischen Bereich zu einem branchenweiten Wirtschaftlichkeitsdruck, unter dem alle Stromerzeugungsunternehmen leiden. VERBUND hat bereits 2013 auf diese negativen Marktentwickungen reagiert und erste operative Gegenmaßnahmen umgesetzt. In Ergänzung dazu hat VERBUND heute die Schließungen bzw. temporären Stilllegungen von thermischen Kraftwerken beschlossen, die in den Folgejahren zu einer dauerhaften wirtschaftlichen Verbesserung führen sollen. Ziel ist es, die in den österreichischen Kraftwerken betroffenen rund 100 Mitarbeiter großteils in anderen VERBUND- Konzerngesellschaften weiter zu beschäftigen.

Sozialverträgliche Lösungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Oberste Priorität ist die Weiterbeschäftigung der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in anderen Konzerngesellschaften, um diese hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst für den Konzern zu erhalten. Der bereits für das seit 2013 laufende Kostenmanagement-Programm genehmigte Sozialplan gilt auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zu schließenden thermischen Standorte in Österreich.

Zeitlicher Ablauf für Schließung bzw. temporäre Stilllegung

Unter Evaluierung aller Optionen, die wirtschaftliche Vorteile gegenüber der Schließungsvariante darstellen, wird mit der Vorbereitung der Schließung des Steinkohlekraftwerks Dürnrohr und des ölbefeuerten Kraftwerks Neudorf/Werndorf II begonnen. Speziell für Dürnrohr wird der Bedarf der Netzbetreiber zur in Anspruchnahme als Kaltreserve für Deutschland in den Wintermonaten abgewartet. Ein Ergebnis wird bis spätestens Herbst erwartet.

In den beiden französischen Gas-Kombikraftwerken Pont-sur-Sambre und Toul sind in Summe rund 35 VERBUND-Mitarbeiter tätig. Vorbehaltlich aller behördlichen, rechtlichen und technischen Auflagen und Fristen wird mit der ganzjährigen, temporären Stilllegung unmittelbar begonnen.

Auch das 2012 eröffnete Gas-Kombikraftwerk Mellach ist aufgrund der  Marktsituation derzeit nicht wirtschaftlich zu betreiben und wird unter Einhaltung der behördlichen, rechtlichen und technischen Auflagen und Fristen ganzjährig temporär stillgelegt.

Erfüllung der Fernwärmelieferung für die Stadt Graz

Mit dem Ausstieg der Energie Steiermark aus der VERBUND Thermal Power im Dezember 2013 wurde auch der bestehende Fernwärmeliefervertrag geändert und die jährliche Kündbarkeit erstmals mit Wirkung 30.06.2020 vereinbart. Die vereinbarte Wärmebereitstellung bis maximal 230 MW und die sonstigen Bedingungen bleiben unverändert: Es besteht keine Verpflichtung zur Vorhaltung von Ausfallskapazitäten. VERBUND Thermal Power ist jedoch im Fall der Nicht- bzw. zu geringen Lieferung zur Übernahme der Kosten der dadurch veranlassten Mehrerzeugung im Fernheizkraftwerk Graz verpflichtet. VERBUND bestätigt, den bestehenden Wärmeliefervertrag durch VERBUND Thermal Power zu erfüllen.

Fernwärme ist eine Generationen-Entscheidung. Im Sinne einer kurz- und langfristigen sowie emissionsarmen Fernwärmeversorgung für die Bevölkerung in und südlich von Graz hinaus ist VERBUND gesprächsbereit.

Ingun Metelko Ingun Metelko

Unternehmenssprecherin

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