VERBUND gegen vorgeschlagene Trennung der deutsch-österreichischen Strompreiszone
VERBUND stellt sich gegen die vorgeschlagene Trennung der deutsch-österreichischen Preiszone und unterstützt als Intervenient die Beschwerde der E-Control bei ACER sowie in weiterer Folge die Nichtigkeitsklage beim EuG.
VERBUND stellt sich gegen die vorgeschlagene Trennung der deutsch-österreichischen Preiszone und unterstützt als Intervenient die Beschwerde der E-Control bei ACER sowie in weiterer Folge die Nichtigkeitsklage beim EuG.
Im September 2015 hatte ACER, die EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, die Trennung der gemeinsamen deutsch-österreichischen Strompreiszone empfohlen. Diese Stellungnahme steht nicht im Einklang mit dem einschlägigen Rechtsrahmen und weist gravierende sachliche wie prozedurale Mängel auf. Die E-Control bekämpft daher juristisch die vorgeschlagene Trennung der Strompreiszone mit Deutschland und reichte Beschwerde beim Beschwerdeausschuss der EU-Energieagentur ACER sowie Nichtigkeitsklage beim Gerichtshof der EU ein.
Österreichs größtes Stromunternehmen VERBUND teilt diese Rechtssicht und schließt sich als Intervenient sowohl der Beschwerde der E-Control bei ACER wie auch in weiterer Folge der Nichtigkeitsklage beim Gerichtshof der EU an: Die heute bestehende gemeinsame deutsch-österreichische Gebotszone verwirklicht beispielhaft den von der Europäischen Union angestrebten gemeinsamen Strom-Binnenmarkt und ist von großem volkswirtschaftlichen Nutzen. Eine willkürliche Trennung dieser funktionierenden Preiszone wäre ökonomisch ineffizient, teuer und widerspräche den EU-Zielen sowie bestehendem EU-Recht.
Kein Engpass an der deutsch-österreichischen Grenze
Studien belegen, dass es an der Grenze zwischen Deutschland und Österreich - entgegen den Ausführungen von ACER - keinen Engpass gibt. Die Grenze Deutschland/Österreich ist physisch nicht überlastet. Tatsächlich lag die physische Auslastung bei einer Kapazität von rd. 11.000 MW in den letzten Jahren selten über 4.000 MW.
Nach geltendem EU-Recht ist das Verschieben von Engpässen an Ländergrenzen untersagt, sofern dies nicht technisch begründet ist und nicht gelindere Maßnahmen zur Beseitigung möglich sind. Der Engpass muss dort beseitigt werden, wo er auch tatsächlich physikalisch auftritt. Eine künstliche Trennung der bisher einheitlichen deutsch-österreichischen Preiszone wäre hingegen ein massiver Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit regulatorischer Eingriffe, auf dem das gesamte europäische Energierecht beruht.
Aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Netzausbaus kommt es vielmehr innerhalb von Deutschland zu temporären Netzbelastungen. Um den Zeitraum bis zur Umsetzung des geplanten innerdeutschen Netzausbaus zu überbrücken und die aktuelle Netzsituation zu entspannen, ist die effizienteste und kostengünstigste Lösung die grenzüberschreitende Nutzung von flexiblen Erzeugungskapazitäten in Form einer Reserve.
Nicht vertretbare Mehrkosten
Die nicht gerechtfertigte Aufspaltung der bestehenden Preiszone hätte weitreichende negative Auswirkungen. Die Folgen wären eine geringere Marktliquidität, höhere Markteintrittsbarrieren, eine Behinderung der europäischen Marktintegration sowie Erneuerbaren-Integration und eine Erhöhung der CO2-Emissionen. Das würde sich letztlich in unnötigen zusätzlichen Kosten für Marktteilnehmer und Endkunden niederschlagen sowie der Schaffung der angestrebten Energieunion zuwiderlaufen.
ACER verletzt europäischen Bidding-Zone-Prozess
Derzeit läuft auf Basis geltender EU-Verordnungen eine umfassende Überprüfung der ENTSO-E, der Vereinigung europäischer Übertragungsnetzbetreiber, zur Gestaltung der europäischen Preiszonen. Die Ergebnisse dieses sogenannten Bidding-Zone-Review-Prozesses werden im 1. Quartal 2016 erwartet. Anstatt dieses Verfahren abzuwarten hat ACER bereits im September diesen Jahres eine eigene Empfehlung abgegeben und will damit vollendete Tatsachen schaffen bzw. das Ergebnis des zuständigen Prozesses vorwegnehmen. Durch diese Kompetenzüberschreitung hat die Agentur für die Zusammenarbeit der europäischen Energieregulierungsbehörden selbst unsichere regulatorische Rahmenbedingungen für die Marktteilnehmer geschaffen.
Im Sinne des Wirtschaftsstandorts Österreich wird sich VERBUND wie bisher mit allen Mitteln für den Erhalt des gemeinsamen Marktgebietes einsetzen. Eine Trennung der deutsch-österreichischen Preiszone wäre nicht gerechtfertigt, hätte massive negative gesamtwirtschaftliche Auswirkungen, widerspräche geltendem EU-Recht und würde der Schaffung des integrierten europäischen Strombinnenmarkts zuwiderlaufen.