Kraftwerk Stegenwald: Maßnahmen in der Salzach bleiben eingestellt, Arbeiten am Kraftwerk laufen weiter
Wichtiger Baustein für die erneuerbare Energiezukunft, für Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit.
Das Wasserkraftwerk Stegenwald ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende, für Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit. Die Projektbetreiber Verbund und Salzburg AG arbeiten daran, möglichst rasch wieder eine naturschutzrechtliche Bewilligung mit gültigem Bescheid zu erhalten. Der teilweise Baustopp bleibt derzeit bestehen.
Das Gestalten einer erneuerbaren Energiezukunft erfordert eine gemeinsame Kraftanstrengung, damit die Klimawende gelingen kann. Das Ziel der Klima- und Energiestrategie Salzburg bis 2030 ist eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 50% (im Vergleich zu 2005) sowie einen Anteil von 65 % an erneuerbaren Energieträgern. Das Wasserkraftwerk Stegenwald ist ein wichtiger Baustein dieses Vorhabens. Es wird den durchschnittlichen Jahresbedarf an Strom von rund 20.000 Haushalten aus heimischer erneuerbarer Wasserkraft erzeugen. Dadurch können rund 73 Millionen kWh fossiler Strom ersetzt werden. Gleichzeitig führt dies zu mehr Unabhängigkeit und einer höheren Versorgungssicherheit für Salzburg.
Nach 4 Jahren Feststellungs- und anschließenden rund 8 Jahren Genehmigungsverfahren, waren im Jahr 2022 mit dem Erkenntnis des Salzburger Landesverwaltungsgerichts (LVwG) mit einer positiven naturschutzrechtlichen Bewilligung alle notwendigen Genehmigungen vorhanden. Mit der ao. Revision der Landesumweltanwaltschaft (LUA) war keine aufschiebende Wirkung verbunden. Nach Abschätzung aller Faktoren (wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Naturereignisse wie Hochwässer, bauliche Logistik wie Lieferbedingungen, rechtliche Risiken, etc.), haben sich die Projektpartner Verbund und Salzburg AG entschieden, das 100 Millionen Projekt zu starten, um rasch die Energiewende voranzutreiben und die erneuerbare Energiezukunft zu gestalten. Diese Vorgangsweise ist bei derartigen Projekten üblich. Die Bauarbeiten werden in enger Abstimmung mit den Behörden und der ökologischen Bauaufsicht durchgeführt.
Der Verwaltungsgerichtsgerichtshof (VwGH) hat letzte Woche das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Salzburg aufgrund der ao. Revision der Landesumweltanwaltschaft (LUA) bezüglich der naturschutzrechtlichen Bewilligung aus formellen Gründen in der Begründung und nicht aufgrund inhaltlicher Versäumnisse der Projektwerber aufgehoben. Die Projektbetreiber Verbund und Salzburg AG haben in den letzten Tagen genau geprüft, welche Auswirkungen dieser Entscheid auf die Kraftwerksbaustelle Stegenwald hat.
Rasche Klarstellung angestrebt
Die Arbeiten in der Salzach und den dazugehörigen Zubringerbächen bleiben bis auf weiteres eingestellt. Dazu gehören sämtliche flussbaulichen Maßnahmen in der Salzach und alle zum Projekt gehörende Baustellen der Wildbachverbauungen am Eckhartgraben und Schmergraben. Sicherheitsrelevante Maßnahmen zur Ufersicherung und zum Hochwasserschutz und Tätigkeiten zur wasserbautechnischen Absicherung der Baustelle sollen in Abstimmung mit der wasserrechtlichen Bauaufsicht rasch umgesetzt werden.
Von diesem teilweisen Baustopp sind auch die naturschutzrechtlichen Arbeiten wie die Herstellung von Schotterinseln, Teile der technischen Fischwanderhilfen sowie Rekultivierungs- und ökologische Strukturierungsmaßnahmen (Aufbringen von Humus, Begrünungsarbeiten, Einbringen von Wurzelstöcken) betroffen.
Die wasserbaulichen und anlagentechnischen Arbeiten am künftigen Krafthaus und der Wehranlage laufen wie geplant weiter, da sich diese außerhalb des Salzachbettes befinden und damit von der Aufhebung der naturschutzrechtlichen Bewilligung nicht betroffen sind. Zurzeit wird die Anlage mit den ersten maschinellen und stahlwasser-baulichen Komponenten ausgestattet und es finden Arbeiten für die zum Kraftwerk gehörende Sohlrampe unmittelbar oberhalb des Kraftwerks statt.
Wie lange der teilweise Baustopp anhält, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Verbund und Salzburg AG arbeiten daran, möglichst rasch wieder eine naturschutzrechtliche Bewilligung mit gültigem Bescheid zu erhalten. Jetzt ist das Landesverwaltungsgericht Salzburg am Zug. Die Projektbetreiber hoffen im Sinne der Energiewende und des Naturschutzes auf eine rasche Entscheidung, damit die Baustelle wieder geordnet abgewickelt werden kann. Am Zeitplan, das Kraftwerk Mitte 2025 ans Netz zu bringen, wird weiterhin festgehalten. Die daraus entstehenden Mehrkosten hängen von der Dauer des teilweisen Baustopps ab und können aus heutiger Sicht noch nicht exakt abgeschätzt werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Mehrkosten im niedrigen Millionen Euro-Bereich liegen.
Rückfragehinweis Salzburg AG:
Michael Frostel
0676 86821207