Ökologie und Sicherheit im Fokus: Arbeiten beim Kraftwerk Stegenwald laufen wieder
Seit Ende August 2024 ruhten auf der Kraftwerksbaustelle Stegenwald die Arbeiten in der Salzach. Grund für den teilweisen Baustopp war die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH), wodurch das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Salzburg bezüglich der positiven naturschutzrechtlichen Bewilligung aufgehoben wurde. Am 02. Oktober 2024 hob das Landesverwaltungsgericht Salzburg die mit dem Beschwerdeverfahren verbundene aufschiebende Wirkung auf, womit alle naturschutzrelevanten Arbeiten auf der Baustelle wieder fortgesetzt werden dürfen. Dabei standen vor allem ökologische und sicherheitstechnische Aspekte im Fokus.
Dem Beschluss des Salzburger Verwaltungsgerichts ging ein Antrag der Projektbetreiber VERBUND und Salzburg AG voraus, die am 13. September 2024 den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung beantragten. Die Analysen der Energieerzeuger zeigten einige sehr gravierende Nachteile und Gefahren für öffentliche Interessen, welche ein partieller Baustopp für die Sicherheit und insbesondere für die Natur mit sich bringen würde. Dabei wurden auch aktuelle Niederschlags- und Hochwasserprognosen berücksichtigt. Daraus ging hervor, dass die Fortsetzung der naturschutzrelevanten Arbeiten aus ökologischen und sicherheitsrelevanten Gründen dringend erforderlich ist.
Durch die hohen Wasserführungen der letzten Tage sind z.B. beim Eckhartgraben im Nahbereich der ÖBB-Gleise und der B159 bereits Uferanbrüche entstanden, die dringend im Sinne der Sicherheit, aber auch aus ökologischer Sicht saniert werden müssen. Auch einzelne für den Bau und für die ursprünglich geplante Projektdauer notwendige Bauwerke wie die Baubrücke sind dadurch gefährdet.
Das für das Verfahren zuständige Verwaltungsgericht in Salzburg hat nun in einem Zwischenschritt entschieden, dass die Fortführung der naturschutzrelevanten Arbeiten zulässig ist – und zwar noch bevor es neuerlich über die ursprüngliche Beschwerde gegen die naturschutzrechtliche Bewilligung entscheidet.
Partieller Baustopp verhindert insbesondere die Umsetzung wichtiger ökologischer Maßnahmen
Nach 14 Monaten Bauzeit wurden bereits über 95 Prozent der für die Erzeugung von CO2-freiem Strom notwendigen Eingriffe in die Natur getätigt. Die dazu vorgesehenen Maßnahmen, um diese Eingriffe in die Natur wieder auszugleichen bzw. zu verbessern, sind aber erst zu ca. 60 Prozent umgesetzt. Gerade die jetzt noch anstehenden naturschutzrelevanten Maßnahmen bedeuten für die Natur einen besonders positiven Ausgleich und sollten daher ohne weitere Verzögerung umgesetzt werden.
Mit der Aufhebung der aufschiebenden Wirkung können ab sofort z.B. die ökologischen Maßnahmen im Fluss sowie an den Ufern weitergeführt werden. Es geht dabei um die Herstellung von Schotterbänken und -inseln, die wichtige Habitate für Vögel (Eisvogel, Flussuferläufer) in der Salzach sind.
An der Fertigstellung des Kraftwerks Stegenwald Mitte 2025 wird weiterhin festgehalten.