Verwertungsentscheidung für Voitsberg III aufgeschoben

09.11.2007Wien

Bezüglich der Zukunft des still gelegten Kraftwerks Voitsberg III ist für den VERBUND eine endgültige Rechtssicherheit Voraussetzung für die Bewertung aller in Frage kommenden Optionen.

Im Zuge der Überlegungen betreffend die Zukunft des seit 2006 still gelegten Braunkohlekraftwerkes Voitsberg III sind insbesondere im Hinblick auf eine befürchtete Rückzahlung der gewährten Stranded Costs-Beihilfe in Höhe von 132,6 Mio. Euro unterschiedliche Rechtsmeinungen aufgetreten.

Um für alle Beteiligten, also auch die Menschen in der betroffenen Region, möglichst rasch Klarheit zu schaffen, hat der VERBUND die Verwertungsentscheidung ausgesetzt, um die Rechtslage eingehend prüfen zu lassen. Eindeutige Rechtssicherheit ist Voraussetzung dafür, nochmals alle in Frage kommenden Optionen, von einer Verwertung über den Verkauf bis zu einer eigenen Nachnutzung des Kraftwerkes, beurteilen zu können.

Nach Vorliegen der Ergebnisse wird der VERBUND mit den Miteigentümern an der VERBUND-Austrian Thermal Power (ATP), die für Voitsberg III zuständig ist, in Gespräche über die bestmögliche Lösung eintreten.